Treppenhausreinigung: Pflichten und Intervalle
Was Eigentümer und Verwaltungen regeln müssen und was der Dienstleister übernimmt.

Wer ist zuständig
In Mehrfamilienhäusern regelt der Mietvertrag oder die Hausordnung, ob die Bewohner den Reinigungsdienst im Wechsel übernehmen oder ob ein Dienstleister beauftragt wird. Die Kosten lassen sich in der Regel als Betriebskosten umlegen, wenn das im Vertrag vereinbart ist.
Übliche Intervalle
- Wöchentlich: Treppen, Podeste, Handläufe, Eingangsbereich
- Monatlich: Kellertreppen, Briefkastenanlage, Fensterbänke
- Halbjährlich: Treppenhausfenster, Lampen, Geländerpfosten
Was wir übernehmen
Wir reinigen Treppen und Geländer, wischen die Böden und halten Eingangsbereiche und Briefkastenanlagen sauber. Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz, damit die Verwaltung gegenüber Eigentümern und Mietern auskunftsfähig bleibt.
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